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Unsere Forderungen

Im Zuge seiner Gründung hat das Feministische Hochschulkollektiv 15 Forderung an die Universität Luzern gestellt, um die tatsächliche Gleichstellung zu erreichen. Diese wurden am 31.10.2019 der Universitätsleitung per Mail kommuniziert. Das sind unsere Forderungen:

Forderungen an die Universitätsleitung

 

Frauen*anteil in Lehre und Forschung erhöhen:

  • Bei Professuren sowie Lehraufträgen muss ein Frauen*anteil von 50% angestrebt werden.

  • Bei Neubesetzungen in der Forschung müssen die Gleichstellungsrichtlinien eingehalten und ein Frauenanteil von 50% angestrebt werden.

 

Transparenz bei Einstellungsverfahren und Lohn:

  • Alle offenen Stellen müssen publiziert werden, auch beispielsweise Hilfsassistenzen.

  • Der Einstellungsentscheid muss transparent dargelegt werden.

  • An der Universität soll Lohntransparenz eingeführt werden, um Lohnungleichheiten vorzubeugen.

 

Gendergerechte Sprache und Abbildung als Norm:

  • Gendergerechte Sprache soll als Kriterium für die Bewertung von Seminar-, BA-und MA-Arbeiten angewendet werdenund als Pflicht bei der Abhaltung von Seminaren, Referaten bzw. Vorlesungen gelten.

  • Frauen*sind in den Lehrinhalten effektiv abzubilden (Inhalte der Lehrveranstaltungen, Litera-turlisten, Gastreferate).

  • Eine kritische Auseinandersetzung mit sexistischen Theorien/Inhalten/Autor*innen bzw. die Kontextualisierung solcher Lehrinhalte muss als Norm gelten.

 

Familienfreundliche Studien-und Arbeitsbedingungen bieten:

  • Die Lebensumstände von Mitarbeitenden sind bei den geforderten Mobilitäts- und Leistungsnachweisen zu berücksichtigen.

  • Das Angebot der Kinderbetreuung ist zu verbessern – dabei ist etwa die Lage der Kita sowie deren Belegung zu prüfen.

  • Job und vor allem Topsharing soll ermöglicht werden.

  • Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Studium sind gebündelt am Anfang des Studiums abzugeben, eventuell in Form eines Merkblattes/einer Broschüre.

  • Ein Raum für das Abpumpen und Lagern von Muttermilch für Studierende mit Kind ist festzulegen und dessen Standort mit den Informationen anfangs Studium zu kommunizieren.

  •  

Anlaufstelle für sexuelle Belästigung präsenter machen:

  • Von Studienbeginn an sollen die Anlaufstellen (Vertrauenspersonen, Untersuchende) sowie die Informationen zum Schutz gegen sexuelle Belästigung präsenter gemacht werden (Broschüre, Info-Mails, Einführungstage etc.).

Geschlechterverhältnis an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen berücksichtigen:

  • Veranstaltungen wie Vorträge, Vorlesungsreihen und Podiumsdiskussionen etc. müssen einen Frauen*anteil von mindestens 50% aufweisen

Was ist danach passiert?

Die Gleichstellungskommission hat im November 2019 von der Unileitung den Auftrag erhalten, die 15 Forderungen zu beurteilen und Empfehlungen abzugeben. Diese Empfehlungen wurden 2020 der Unileitung präsentiert.

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